Neulich hätte ich mich auf der Arbeit beinahe ziemlich schwer verletzt. Nur durch Zufall konnte ich einem Unfall aus dem Wege gehen und blieb unverletzt. Doch was wäre eigentlich gewesen, wenn es ganz schlimm gekommen wäre? Wie ist man in so einem Fall eigentlich abgesichert. Hier ein Artikel zu meinen Recherchen.
Die gesetzliche Unfallrente wird immer dann gezahlt, wenn sich ein Unfall bei der Arbeit ereignet und für den Arbeitnehmer lebenslange Schäden bedeuten. Dieser Unfall kann sich sowohl am Arbeitsplatz als auch auf dem Hin- oder Rückweg ereignen.
Auch Unfälle die in der Mittagspause oder bei einem Betriebsausflug passieren unterliegen der gesetzlichen Unfallrente. Aber auch Nichterwerbstätige können unter die Unfallrente fallen. Das sind beispielsweise Kinder im Kindergarten oder in der Schule. Auch hier muss sich der Unfall in der Einrichtung oder auf dem direkten Weg ereignet haben. Das gleiche gilt für Studenten einer schulischen Einrichtung oder ehrenamtlich aktive Personen.
Die Regelungen zur gesetzlichen Unfallrente
Die gesetzliche Unfallrente wird in der Regel von der Berufsgenossenschaft bezahlt. Die Höhe der Rente richtet sich dabei nach dem Grad der Verletzung. Dieser wird durch einen medizinischen Gutachter ermittelt. Bei Arbeitern zählt weiterhin das letzte Jahres-Bruttoeinkommen. Bei einer Vollrente werden hiervon 2/3 als Unfallrente gezahlt. Wenn nur eine prozentuale Erwerbsminderung vorliegt, wird auch nur prozentual zu dieser Höhe die Unfallrente gewährt.
Sollte der Bezieher der Unfallrente noch zusätzlich die gesetzliche Rente erhalten, so werden diese beiden Leistungen gegeneinander aufgerechnet. Es wird jedoch nicht die Unfallrente sondern die gesetzliche Rente gekürzt, wobei hier ein Freibetrag berücksichtigt wird.
Die gesetzliche Unfallrente wird demnach immer nur dann gezahlt, wenn ein arbeitsbedingter Unfall zugrunde liegt. Es ist jedoch statistisch bewiesen, dass die meisten Unfälle in der Freizeit passieren. In diesem Fall würde die gesetzliche Unfallrente nicht aufkommen. |
Es kann daher sinnvoll sein sich Gedanken über eine private Unfallrentenversicherung zu machen. Die private Unfall-Versicherung kommt für alle Schäden auf, die in der Freizeit, im Haushalt oder beim Sport entstehen. Sie muss von dem Versicherten über ein Versicherungsunternehmen abgeschlossen werden. Dabei müssen alle Personen angegeben werden für die der Versicherungsschutz gelten soll. Auch Kinder können hier mit eingeschlossen werden. Ihr Beitrag ist in der Regel gering, bietet aber einen tollen Schutz für mögliche Schäden.
Jeder Interessent einer privaten Unfallversicherung kann sich im Internet über die Möglichkeiten der einzelnen Versicherungen informieren. Dabei gibt es auch die Möglichkeit über einen Versicherungsvergleich die Beiträge der einzelnen Versicherungen untereinander zu vergleichen.
Dabei sollte jedoch nicht nur auf die Summe sondern auch auf die entsprechenden Leistungen geachtet werden. Denn diese können den regelmäßigen Beitrag beeinflussen. Auch ein Gespräch mit einem Versicherungsmakler kann die Unterschiede aufdecken und mögliche Fragen beantworten. Letztlich kann nur eine gute Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung auch einen guten Schutz für die gesamte Familie bieten. Kontakt zu einem Versicherungsmakler in der Nähe kann man oft im Internet finden. Auf dieser Webseite hier kann man sich weiter informieren und einen Vergleich von einem Versicherungsmakler zur Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten.
Eine weitere Möglichkeit die eigene Arbeitskraft abzusichern ist die Berufsunfähigkeitsversicherung. Anders als bei der gesetzlichen und privaten Unfallversicherung leistet eine Berufsunfähigkeitsversicherung auch, wenn man keinen Unfall hat. Man muss nur aus bestimmten Gründen seinen erlernten und ausgeübten Beruf nicht mehr fortführen können.
Wenn man berufsunfähig wird, dann tritt die BU Versicherung in Leistung und zahlt für die Dauer der Berufsunfähigkeit eine vorher vertraglich festgelegte Berufsunfähigkeitsrente. Doch Vorsicht, bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollte man genau auf die Vertragsdetails achten, um nicht ohne Leistungen da zu stehen. Da man sich mit den festgelegten Tarifen einer Berufsunfähigkeitsversicherung meistens nicht auskennt, sollte man sich vorab ausführlich über die Leistungen der Berufsunfaehigkeitsversicherung informieren.
Eine fachkundige Beratung durch einen Versicherungsmakler oder Finanzberater kann auch nicht schaden, denn diese Experten können meist schon aus der erfahrung heraus sagen, welche Versicherung in Frage kommt.